Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum begegnet im alltäglichen Leben überall. Vorrangig auf Verpackungen von Lebensmitteln ist die Angabe zur Mindesthaltbarkeit eines Produktes ebenso auf Kosmetika sowie unter anderem auf Behältnissen, die Farben, Lacke oder Lasuren enthalten, verzeichnet.
Obwohl der Begriff für sich spricht, wird das Mindesthaltbarkeitsdatum vom Verbraucher, besonders in Bezug auf Nahrungsmittel, oft mit dem Begriff des Verfallsdatums gleichgesetzt. Eine Verwechslung, die jährlich einen erheblichen Anteil des entstehenden Mülls in Privathaushalten ausmacht.
Entstehungsgeschichte und Rechtliches zum MHD auf Lebensmitteln
Seit 22. Dezember 1981 regelt §7 der „Verordnung über die Kennzeichnung von Lebensmitteln“, kurz LMKV, die Weisung zur Mindesthaltbarkeit von verpackten Nahrungsmitteln.
Die Angabe verweist darauf, bis zu welchem Datum Lebensmittelprodukte in Fertigpackungen ungeöffnet sowie bei entsprechend richtiger Lagerung über einen qualitativ garantierten Top-Zustand verfügen. Dieser bezieht sich sowohl auf den Geschmack, die Farbe, den Geruch, die Konsistenz als auch Nährwerte des Artikels. Die Festlegung des MHD obliegt dem Hersteller. Dieser bestimmt eigenständig das Datum zur Mindesthaltbarkeit seines Produktes. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass gleichartige Produkte verschiedener Hersteller über unterschiedliche Angaben zur Mindesthaltbarkeit verfügen.
Anders als vom Großteil der Verbraucher angenommen, sind Lebensmittel nach Ablauf des angegebenen MHD weiterhin ohne gesundheitliche Risiken zum Verzehr geeignet. Ebenso besteht in Deutschland keine rechtliche Bestimmung, die dem Handel vorschreibt, Produkte mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum nicht mehr verkaufen zu dürfen. Händler sind jedoch dazu verpflichtet, zu kontrollieren, ob die Ware weiterhin einwandfrei ist sowie diese gesondert zu kennzeichnen. Des Weiteren ist eine Preisreduzierung rechtlich nicht vorgeschrieben. Die Mehrheit der Händler nimmt diese in derartigen Fällen allerdings vor, um den Verkauf der Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum zu beschleunigen.
Mindesthaltbarkeitsdatum als Garant für Lebensmittelverschwendung
Laut der WWF-Studie „Das große Wegschmeißen“ aus dem Jahr 2015 werden in Deutschland jährlich 18 Millionen Tonnen Lebensmittel in den Müll geworfen. Wie groß die Verschwendung wirklich ist, fasst Christoph Heinrich, Vorstand Naturschutz des WWF Deutschland, zusammen:
Im Schnitt werfen wir in Deutschland jede Sekunde 313 Kilogramm genießbare Nahrungsmittel weg, während weltweit fast eine Milliarde Menschen Hunger leidet
Ein Hauptgrund für diese Verschwendung ist Unkenntnis, denn viele Konsumenten verwechseln das Mindesthaltbarkeitsdatum weiterhin mit dem Verfallsdatum. Ein Trugschluss, der zusätzlich von den Herstellern verantwortet wird, da sie laut Ernährungsminister Christian Schmidt „zu große Sicherheitspuffer“ bezüglich der Angaben zum MHD einbauen.
Aus diesem und verschiedenen weiteren Gründen macht sich der CSU-Politiker für die Abschaffung des Datums der Mindesthaltbarkeit stark. Elektronische Chips, die in den Produktverpackungen verbaut werden, und durch eine sich verändernde Farbskala die Genießbarkeit des Produkts anzeigen, sollen in der Zukunft die verbesserte Alternative sein und die viel zu hohe Bereitschaft zum Wegwerfen eindämmen.
Studie: Ermittlung der weggeworfenen Lebensmittelmengen und Vorschläge zur Verminderung der Wegwerfrate bei Lebensmitteln in Deutschland der Universität Stuttgart, 2012
In Summe ist davon auszugehen, dass in Deutschland jährlich zwischen 5,8 und 7,5 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle aus Haushalten anfallen. Nimmt man vereinfachend den Mittelwert dieses Bereiches an, so ergibt das pro Jahr eine Menge von 6,7 Millionen Tonnen bzw. 81,6 kg/(E*a) Lebensmittelabfälle, wovon ca. drei Viertel (76 Prozent) in das kommunale Abfallsammelsystem gelangen.
Wann Änderungen bezüglich des Mindesthaltbarkeitsdatum in Kraft treten beziehungsweise ob dieses in naher Zukunft abgeschafft wird, ist bisher nicht sicher. Zwar stellen die zuvor beschriebenen Mikrochips eine mögliche Alternative dar, jedoch sind sie laut Aussagen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen noch in der Entwicklungsphase.
Schon seit 2014 arbeiten die Agrarminister der EU-Staaten jedoch an einer Richtlinie, die lange haltbare Lebensmittel wie Reis, Nudeln, Mehl oder Tee von der Kennzeichnungspflicht des MHD befreit. Dies soll ein erster Schritt zur Eindämmung der viel zu hohen Lebensmittelverschwendung sein.