Die verwandten Begriffe Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum sorgen beim Konsumenten seit Jahren für Verwechslungen, die gleichzeitig eine erhöhte Bereitschaft zum Wegwerfen mit sich ziehen. Im Gegensatz zu Lebensmitteln, die mit dem MHD gekennzeichnet sind, müssen Produkte mit Verbrauchsdatum nach Ablauf jedoch umgehend entsorgt werden, da im Falle des Verzehrs von einer Gesundheitsgefährdung auszugehen ist.

 

Rechtliches

Der Unterparagraph 7a der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung (LMKV) befasst sich mit dem Verbrauchsdatum und setzt die Kennzeichnung

„Bei in mikrobiologischer Hinsicht sehr leicht verderblichen Lebensmitteln, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten […]“

fest, da diese Produkte einen idealen Nährboden für Keime bieten. Ebenso wie das Mindesthaltbarkeitsdatum wird die zeitliche Angabe des Verbrauchsdatums vom jeweiligen Produkthersteller festgelegt.

Leicht verderbliche Lebensmittel mit Verbrauchsdatum:



  • Hackfleisch sowie rohe Hackfleischerzeugnisse

  • frische Fleisch- und Geflügelprodukte

  • Räucherfisch

  • bereits vorgeschnittene Salate

  • Feinkostsalate

  • frische Rohmilch

Leider notiert die LMKV in Deutschland als zeitliche Angabe der Verderblichkeit lediglich die Phrase „in kurzer Zeit“. Um welche genaue Zeitspanne es sich dabei handelt, lässt sich nicht exakt herauslesen. Allgemein ist jedoch davon auszugehen, dass derartige Lebensmitteln schon zwei bis drei Tage nach Herstellung verderben können.

 

Verbrauchsdatum = Wegwerfdatum

(Bild:Pixabay/tookapic)
(Bild:Pixabay/tookapic)

Produkte mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum können nach eingängiger Prüfung in Bezug auf Aussehen, Geruch und Geschmack im Großteil der Fälle noch genießbar sein. Im Gegensatz dazu dürfen Lebensmittel nach Ablauf des aufgedruckten Verbrauchsdatums nicht mehr verzehrt werden, da sie Giftstoffe bilden, die ein Risiko für die Gesundheit des Konsumenten darstellen.

Besonders wenn Hackfleischerzeugnisse oder geräucherter Fisch verderben, werden die giftigen Substanzen durch einen strengen Geruch beziehungsweise einen ölig-schmierigen Film auf den Lebensmitteln erkennbar.

Esswaren mit abgelaufenem Verbrauchsdatum gehören in den Abfall.

 

Angepasste Einkaufsgewohnheiten verringern Lebensmittelverschwendung

Hackfleisch ist wegen der großen Oberfläche besonders anfällig für Bakterien. (Bild:Pixabax/moerschy)
Hackfleisch ist aufgrund der großen Oberfläche besonders anfällig für Bakterien. (Bild:Pixabax/moerschy)

Laut der 2012er Studie: „Ermittlung der weggeworfenen Lebensmittelmengen und Vorschläge zur Verminderung der Wegwerfrate bei Lebensmitteln in Deutschland“ der Universität Stuttgart werden

“[…]in Deutschland jährlich vermeidbare und teilweise vermeidbare Lebensmittel im Wert zwischen rd. 200 und 260 EUR pro Kopf entsorgt […].“

Bereits im alltäglichen Leben ist eine derartige Lebensmittelverschwendung durch einen sorgsamen Umgang, vor allem mit leicht verderblichen Produkten, verringerbar.

Der Blick auf die Haltbarkeit von Lebensmitteln sollte zum Beispiel bereits bei der Planung des wöchentlichen Einkaufs ein prüfender sein. Man sollte die im eigenen Hause vorhandenen Vorräte kennen sowie sich bereits vor der Fahrt ins Lebensmittelgeschäft überlegen, welche Speisen man zubereiten will. Somit lässt sich ein „nachhaltiger Einkaufszettel“ erstellen, der sich vor allem in Bezug auf das hohe Abfallaufkommen von leicht verderblichen Lebensmitteln positiv auswirken kann. – Wer richtig plant, hilft Lebensmittelabfälle zu verringern!